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Datum: 25.06.2015

16.6.2011

Frage:
für die Berechnung eines KfW-Effizienzhauses 40 ist es erforderlich, die Wärmebrücken explizit zu berücksichtigen, da es sonst zu unwirtschaftlichen Dämmstärken kommt. Meine Frage: Müssen nur die Wärmebrücken (insbesondere für den KfW-Nachweis) berücksichtigt werden, welche im Beiblatt 2 der DIN 4108 genannt sind? D.h. Innenecken/Außenecken der Außenwände, Balkone mit Anschluss durch Schöck-Isokörbe, Haustüren etc. müssen nicht berücksichtigt werden ? Hat hier jemand Erfahrung, was die KfW konkret fordert?
Antwort:
Bei der kfw finden Sie zu den jeweiligen kfw-Programmen Merkblätter mit allen Informationen. Sie können mit einem pauschalen Wärmebrückenzuschlag rechnen, setzen Sie jedoch einen Zuschlage so die Türlaibungen, wobei diese gemäß Beiblatt 2 vernachlässigt werden dürfen.
Nach der DIN V 4108-6 würden somit auch sämtliche Deckenauflager berücksichtigt werden müssen, egal ob die Räume oben/unten beheizt werden oder nicht, und nicht nur wie im Beiblatt 2 zum Kellergeschoss.
Antwort:
geht es Ihnen um den zusätzlichen Aufwand oder um die Reduzierung der Leitwerte aus Wärmebrücken? Prinzipiell wird der Wärmebrückeneinfluss allgemein überschätzt, mittig angeodrdnete Fenster oder Türen führen z.B. oft zu keinem Wärmebrückenverlust, Gebäudeaußenecken führen zu negativen Werten (Gutschriften).
Die KfW wird sicher sauer reagieren, wenn Sie (durch Weglassen) geschönte Berechnungen entlarvt. Das sollte man also nicht tun, auch wenn die KfW nicht immer nachrechnet.
Ich rate Ihnen, die ersten Berechnungen relativ ausführlich zu machen. In der Folge davon sehen Sie schon, welche Berechnungen Sie sich schenken können. Mit etwas Übung nimmt dann der Arbeitsaufwand entsprechend ab. Das Ziel sollte aber immer sein: ein möglichst korrektes Ergebnis unter Beachtung von "Gutschriften"" aus Gebäudekanten.
Frage:
es geht mir nicht um einen Aufwand.
Ich möchte es ganz genau machen und frage mich nur

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