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Datum: 25.06.2015

28.1.2012

Frage:
Ist die Auslegung XIV-3 zu §9 Absatz 5 ENEV 2009 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs im Falle von Erweiterungs- oder Ausbaumaßnahmen) vom 14.01.2011 auch für einen Dachgeschossausbau in einem Mehrfamilienwohnhaus, >50m2, bei dem eine neue separate Heizung im DG, nur für die beiden neuen Wohnungen im DG, eingebaut wird, anzuwenden?
Auslegungen zur ENEV 14. Staffel : www.dibt.de/de/aktuelles_energieeinsparverordnung.html
Oder ist ein Dachgeschossausbau in einem Mehrfamilienwohnhaus, >50m2, bei dem eine neue separate Heizung im DG, nur für die beiden neuen Wohnungen im DG, eingebaut wird, wie ein Neubau nachzuweisen ?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
Antwort:
Wenn Ihr Dachgeschossausbau die in Anlage 3 Nr.1-6 EnEV beschriebenen Veränderungen aufweist, z.B. Einbau zusätzlicher Dämmschichten in Dächern oder zusätzlicher Fenster – was in Ihrem Beispiel sicherlich der Fall sein wird- weisen Sie entweder die Einhaltung der in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 nachweisen oder Sie weisen für das gesamte Wohngebäude unter Anwendung der 140 % Regel nach, dass der Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes um weniger als 40 vom Hundert überschritten wird. In diesem Fall wird also das gesamte Gebäude mit einem 40%igen Altbau „Bonus“. betrachtet.

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