28.2.2012
Frage:
ich würde gerne wissen, ob man mit DÄMMWERK Passivhäuser berechnen kann.
Antwort:
Der Begriff Passivhaus hat sich mittlerweile zu einer Art "Markenzeichen" entwickelt, mit dem der Anschein erweckt wird, dass man Passivhäuser nur mit bestimmten Programmen rechnen könne.
Häuser im Passivhausstandard (Heizwärmebedarf 15 kWh/m2a, Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung, kein konventionelles Heizsystem, dreifache Wärmeschutzverglasung), den die KfW für die Vergabe von bestimmten Krediten fordert, können Sie selbstverständlich mit DÄMMWERK berechnen.
Da DÄMMWERK im Gegensatz zu entsprechenden Programmen mit Außenmaßen und nicht mit Innenmaßen operiert, und das Berechnungsverfahren auf den in der EnEV genannten Verfahren beruht, müssen Sie für den öffentlich-rechtlichen Nachweis keine weitere Berechnung führen.
Frage:
Vielleicht sollte man hier jedoch noch einwerfen, dass Passivhäuser einen sehr hohen Wärmerückgewinnungsgrad (>= 75%) bei den RLT-Anlagen haben, man in Dämmwerk jedoch maximal nur 75% eingeben kann. Die Frage ist, wie realistisch und wirtschaftlich die Berechnung mit Dämmwerk in puncto Passivhaus dann ist...
Antwort:
Der Rückgewinnungsgrad ist der maximal mögliche Wert nach DIN V 18599, nach DIN V 470110 sind es 80%. Für die energetische Bilanzierung braucht man aber auch einen Mittelwert, keine Herstellerangabe, die sich auf den Maximalwert unter bestmöglichen Bedingungen bezieht. Wir haben das selbst ausprobiert, zwischen Herstellerangabe und praktisch erreichbaren Werten liegen Welten. Anlagen mit praktisch 75 % WRG sind schon sehr gute Anlagen.





