Januar 2023
Frage: ich möchte detailliertere Informationen (Ansätze und Randbedingungen)
zur Stromgutschrift aus erneuerbaren Energiequellen (PV-Stromertrag) in
meinem Wärmeschutznachweis ausgeben. (nach DIN 4701-10). Ist das möglich?
Antwort: es kommt auf das Berechnungsverfahren an.
Wenn man nach neuer GEG-Regelung 2023 rechnet, gibt es nur noch einen einfachen, monatlichen
Vergleich zwischen Bedarf und PV-Angebot, der kleinere Wert sticht. Das ist natürlich deutlich zu
günstig gerechnet, weil PV-Strom oft nicht dann zur Verfügung steht, wenn er gebraucht wird.
Es ist aber so gewollt. Vorher (2020) gab es pauschale Gutschriften abhängig von der Kollektorfläche
und dem Vorhandensein eines Batteriespeichers. Die Ansätze dazu sind dokumentiert.
Die genaueste Berechnung erfolgt nach DIN V 18599:2018 Teil 9.
Dieser Ansatz wird von GEG / KfW icht unterstützt, kann aber gewählt werden und ist dann auch dokumentiert.





