19.07.2021
Frage:
ich habe ein Einfamilienwohnhaus mit Photovoltaik nach GEG zu berechnen und bin deshalb auf DIN 18599 umgestiegen.
Hierzu habe ich eine Frage zu Pkt. 13.5, Heizwärmeverteilung.
Wenn ich DIN 18599, Nutzungstyp 1 (Wohnen, Büro, …), Netztyp 2 einstelle, bekomme ich folgende Leitungslängen:
Verteilung 42,7 m, Stränge 1,70m u. Anbindung 0 m
Wenn ich Referenzwerte `20 WG nach DIN 4701-10 wähle, bekomme ich folgende Leitungslängen:
Verteilung 34,4 m, Stränge 20,7 m u. Anbindung 152,1 m (bei Fußbodenheizung).
Die ersten Werte kommen mir etwas wenig vor, die Zweiten etwas zu groß.
Welche Werte muss ich verwenden?
Antwort:
Die Verrechnungsregeln für Photovoltaik nach GEG gelten unabhängig des Bilanzierungsverfahrens.
Das Verfahren nach 4108-6/4701-10 ist also auch anwendbar (für ungekühlte WG).
Was die Leitungslängen angeht, können wir Ihnen keine verbindliche Auskunft geben. Laut GEG ist das Gebäude nach DIN V 18599 zu bilanzieren, das beinhaltet auch die Abschätzung der Leitungslängen falls diese nicht bekannt sind.
Hingegen werden für das Referenzgebäude gemäß Anlage 1 die Leitungslängen (Hzg + WW) nach 4710-10 angesetzt.
Es scheint daher legitim, dies auch für das reale Gebäude zu tun.





