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Datum: 30.09.2025

FRAGE:
Bei der Bilanzierung der Stromgutschrift aus der PV-Anlage für den KfW LCA-Nachweis WG sind mir Unstimmigkeiten aufgefallen. Wir haben bei der bilanzierten Doppelhaushälfte ein Walmendach, wie folgt belegt ist:
N-O-Seite: 4,73 kWp
N-W-Seite: 3.01 kWp
S-O-Seite: 1,29 kWp
Wenn ich die Anlage wie o.g. eingebe erhalten wir eine anrechenbare Strommenge von 3.244 kWh/a (siehe nachfolgenden Auszug).
Wenn ich jetzt allerdings die gleichen Modul nur in einer anderen Reihenfolge eingebe (N-W-Ausrichtung zuerst), kommt zwar die gleiche Jahresstromproduktion dabei raus, jedoch ein anderer anrechenbarer Teil. Eigentlich müsste es egal sein in welcher Ausrichtungs-Reihefolge man die Module eingibt. Es wird anscheinend mit einem anderen Korrekturwert für die Batterie gerechnet, dieser bezieht sich dem Anschein nach auf die Peakleistung, die man bei den ersten Modulen angegeben hat. Ist das korrekt?

 

ANTWORT:
das haben sie richtig analysiert.
Die Norm-Berechnungsmethode zielt nur auf eine PV-Fläche mit einer Orientierung ab. Die weiteren Flächen haben wir auf Anwenderwunsch dazugegeben. Die Berechnung wird also quasi mit der Regelfläche durchgeführt, die weiteren Module gehen lediglich in die Berechnung des PV-Ertrages monatlich ein. Es sind keine Berechnungsregeln mit mehreren, unterschiedlich orientierten Kollektorflächen bekannt.

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