April 2023
Frage: Projektspezifischen Anforderungswert:
1. Endenergie A1-A3, B4, C3-C4
Ich habe eine Mischnutzung aus Verwaltung und Produktionsgebäude. Hierfür habe ich für die Verwaltungsfläche die LCA-Klasse K1 (BWZ Nr. 1300) und für die Produktion die LCA-Klasse K4 (BWZ-Nr. 7100).
Zur Bestimmung der Kennwert für KG 300-400 beim Gebäudebezogenen Teil muss ich Angaben aus Tabelle 9 aus der Anlage 3.2.1.2 flächenmäßig mitteln. (Bei mir 12 und 9 kgCO2 Äqui./(m²a)).
Wo werden die unterschiedlichen LCA-Klassen ausgewählt/definiert?
In der DW-Berechnung wird nur 12 kgCO2 Äqui./(m²a) angesetzt.
2. Zuschlag PV-Anlage A1-A3, B4, C3-C4:
In DW wird der Zuschlag für die PV-Anlage mit 100% angesetzt. Wobei in Anlage 3.2.1.2 Kap. 2.1.2 nur der graue Aufwand je nach Eigennutzungsanteil angesetzt werden muss. Der Eigennutzungsanteil wird mit 40% festgesetzt.
Warum werden 100 % angesetzt?
3. Pauschalen Nutzerstrom Modul B6.3:
Zur Bestimmung des Nutzer- und nutzungsbedingte Energieaufwand je Nutzungsart (Modul B6.3) soll für den Anforderungswert Tabelle 16 (Anhang 3.2.1.2 zur Anlage 3) verwendet werden und für das Realgebäude Tabelle 15 (Anhang 3.2.1.1 zur Anlage 3). Zur Bilanzierung des Realgebäudes werden Pauschalen für die Zonen 22 (Gewerbehalle – grobe und feine Arbeiten) mit 70 kWh/(m²a) angegeben. Für das Referenzgebäude (Anforderungswert) werden für diese Zonen nichts angegeben. D.h. ich muss im Realgebäude einen höheren Nutzerstrom ansetzen als im Referenzgebäude. Wie kann das zusammen passen?
Ist aus Ihrer Sicht die Heranziehung der Tabellenwerte aus der Tabelle 15 für die Ermittlung des Anforderungswertes falsch?
4. PV-Gutschrift:
Wie genau wird die PV-Gutschrift ausgerechnet?
Aus dem Hinweis-Feld lese ich folgende Formel heraus:
Der Erste Anteil kommt aus der GEG-Berechnung des Real-Gebäudes, der zweite Teil aus den Bilanzregeln und der f_GWP100 ist der Umrechnungsfaktor des GWP aus dem Ökobilanzrechenwerten.
Ist das korrekt?
Dieses Vorgehen bzw. das Ergebnis ist meiner Meinung nach nicht identisch zur dem Vorgehen aus Tabelle 19 Anlage 3.2.1.2
Zunächst muss der Netzstrom ermittelt werden (Gesamter Strombedarf – PV-Strom = Netzstrom). Nur der Netzstrom wird mit dem f_GWP100 multipliziert (Schritt 2.5.3). Das Ersparnis des GWP ist somit „nur" der Teil des GWP des PV-Stroms der nicht außerhalb des Gebäudes produziert werden muss. In Ihrer Berechnung wird der f_GWP100 auf den PV-Strom mit einberechnet, obwohl die selbstgenutzte Energie mit einem Emissionsfaktor von Null in die Bestimmung des Anforderungswertes eingeben soll (vgl. Anlage 3.2.1.2, Kap. 2.5).
Gemäß der DW-Berechnung ist der Abzug aus der PV-Anlage deutlich höher, wodurch der Anforderungswert deutlich abnimmt. Somit ist es schwieriger den Grenzwert zu erreichen.
Bitte erläutern Sie mir Ihre Berechnung.
Antwort:
die Sache mit dem Anforderungswert für NWG ist leider nicht sehr einfach beschrieben. Wir haben das so interpretiert:
1. für den Basis-Anforderungswert nach LCA-Klassen nach Tab. 8/9 wird die Hauptnutzung verwendet. Das wird auch in den Beispielberechnungen Anlage 1 so gemacht, obwohl der Autor das scheinbar selbst nicht so recht wusste. Eine Mittelwertbildung ist nicht vorgesehen. Ich glaube aber, das macht nicht viel aus.
2. Den Zuschlag für den Bau der Anlage haben wir voll angesetzt, weil es keinen rechten Sinn zu machen schien, hierbei einen Eigennutzungsanteil zu berücksichtigen. Wenn ich das nochmal nachlese, könnten Sie aber recht haben. Wir werden das ändern.
Für den Moment reduzieren Sie bitte die kW,peak-Berechnung manuell um 60%.
3. die beiden unterschiedlichen Tabellen für den Nutzerstrombedarf in der Berechnung des Anforderungswertes und im Ansatz für die eingesetzte Endenergie sind vermutlich so gewollt.
4. Bei der PV-Gutschrift ist erstmal verwunderlich, dass die positiv in den Anforderungswert eingeht und nicht negativ. Der Anforderungs-Grenzwert wird also mit PV-Gutschrift günstiger. Es ist aber nicht wirklich klar beschrieben, wie damit verfahren werden soll.
Der selbstgenutzte Anteil aus einer PV-Anlage wird aktuell im Anforderungswert berücksichtigt mit
40% der Stromgutschrift * kWpeak,REF / kWpeak,real / NRF [kWh/(m2a)]
Die berechnete Stromgutschrift wird also mit kWpeak,REF / kWpeak,real auf das Referenzgebäude umgerechnet, mit dem Eigennutzungsanteil 0,4 multipliziert und auf die Nettoraumfläche bezogen. Die Formel können Sie manuell editieren.





