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Datum: 10.08.2021

10.06.2021

Frage: Wärmeschutzberechnung nach der EnEV nutzen
ich habe vor einigen Jahren Wärmeschutzberechnung nach der EnEV2009 für Nichtwohngebäude erstellt.
Zur Verlängerung der Energieausweise möchte ich die vorhandenen Projekte öffnen. Ist es möglich, die Projekte so zu öffnen, dass die Daten der Berechnung übereinstimmen?

Antwort:

Nein, denn der neue Ausweis muss nach GEG erstellt werden.
Mit der neuen Gesetzesgrundlage (GEG und nicht mehr EnEV) hat sich auch das normative Bilanzverfahren für Nichtwohngebäude geändert.
Von 18599:2007 (EnEV 2009) über 18599:2011 (EnEV 2014) zu 18599:2018 (GEG)
Daher sollten Sie bitte nach Umstellung des Nachweisverfahrens auf GEG die Berechnung sorgfältig durchgehen und dort wo möglich Auswahlen für den Normstand 2018 vornehmen. Daraufhin wäre ein Referenzgebäude nach GEG zu erstellen.

 

 

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