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Datum: 17.03.2025

17.03.2025

Frage:

ich habe aktuell die Anfrage für die Verlängerung bzw. Neuausstellung eines Energieausweises für ein Nichtwohngebäude und ein Wohngebäude vorliegen. 2013 wurden die Gebäude von uns mit Dämmwerk nach EnEV 2009 bilanziert und ein Energieausweis ausgestellt.

Da die Verlängerung auf der Grundlage der damaligen Berechnung erstellt wird, benötige ich die Druckapplikation für EnEV 2009. Mir liegt aktuell nur die Druckapplikation für EnEV 2014 vor.
Können Sie mir die Druckapplikation für EnEV 2009 zur Verfügung stellen?

Antwort:

Verlängerungen müssen immer nach neuestem Rechtsstand erstellt werden, d.h.:

WG nach 4108/4701 müssen nach 18599 überführt werden mit aktuellem Nachweisverfahren nach GEG und mit der Druckapplikation 2025.

Für NWG nach 18599 muss das Nachweisverfahren nach GEG neu eingestellt werden und auch mit der Druckapplikation 2025 erstellt werden.

Für eine Neuausstellung mit Rechtsstand von EnEV 2009 (hat der Bau wirklich mindestens 13 Jahre gedauert?) können Sie nur die letzte Druckapplikation Version 2.3.0 (auf unserer Webseite) verwenden.

Für eine Neuausstellung mit so einem "altem" Rechtsstand können Sie aber auch auf einen GEG-konformen EAW ausweichen, allerdings muss dann die Berechnung angepasst werden, dh von 18599:2011 auf 18599:2018 (+ neues Nachweisverfahren) oder von 4108/4701 auf 18599:2018.

 

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