Frage:
Welche Fläche soll man in Bezug auf die Leitungslängen für die Berechnung heranziehen?
Antwort:
In 18599-5 6.3.1.2.2 wird ANGF für die Abschätzung der Leitungslängen beschrieben als:
ANGF die gesamte, von einer Heizungsanlage versorgte Fläche; sofern verschiedene Bereiche mit getrennten Verteilnetzen an einen Erzeuger angeschlossen sind, ist dies die Fläche, die einem Heizkreis zugeordnet ist. Gleiches gilt für komplett getrennte Netze innerhalb eines Gebäudes (siehe 4.2)
Im referenzierten Abschnitt 4.2 wiederum ist ANGF als Eingangsgröße aus Teil 2 definiert als:
Nettogrundfläche des Versorgungsbereiches
In 18599-1 ist ANGF allgemein als Bezugsfläche definiert. In 8.2.1 steht:
Die Bezugsfläche nach diesem Dokument wird Nettogrundfläche ANGF genannt. Ihre Bestimmung folgt formal den Festlegungen zur Nettoraumfläche nach DIN 277-1. Für Wohngebäude kann vereinfachend Gleichung 27, 28 und 29 herangezogen werden.
Fazit:
Nach unserer Einschätzung ist bei 18599-Bilanzen von Wohngebäuden durchweg die Bezugsgröße ANGF nach 18599-1 heranzuziehen, auch bei der Abschätzung der Leitungslängen. Bei Wohngebäuden kann ANGF vereinfachend aus dem Bruttovolumen (Gl. 28 und 29 i.V.,m Gl. 30 und 31) ermittelt werden. Vermutlich soll das eine Alternative darstellen, wenn ANGF nicht vorliegt, aber Ve.





