06.12.2021
Frage:
wenn ich unter den Anmerkungen:
09 Außentüren auswähle, dann werden die U-Werte dieser Bauteile den Höchstwerten d. mittl. Wärmedurchgangsk. der Lichtkuppeln zugeordnet.
Für den Nachweis BEG würde das ja passen, wenn man dort die Zuordnung der Tore zu den Lichtkuppeln wählen möchte. Nach den FAQ der KfW können opake und (teil-)transparente Außentüren und Tore bei der Ermittlung der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten aber auch der Bauteilgruppe 1 oder 2 zugeordnet werden.
Bei dem Nachweis GEG gibt es noch keine Auslegung zu der Zuordnung der Tore/Türen, also wäre die Auswahl 09 "Außentüren" (MZ-Tür, oder Tor) mit der automatischen Zuordnung zu den Lichtkuppeln falsch.
Antwort:
Mein Wissenstand ist, dass im GEG über die Zuordnung von Außentüren und Toren beim Nachweis der Umax-Werte zu einer Bauteilgruppe nichts gesagt wird. Die KfW hat da eine Festlegung nachgeschoben, nämlich, dass diese Bauteile in der Gruppe Glasdächer, Lichtkuppeln ... zu bilanzieren sind. Das ist inhaltlich nicht sehr überzeugend, passt aber von den Werten her. Diese Sonderregelung (es gibt nicht Widersprüchliches im GEG) können Sie mit der Anmerkung 9 aktivieren.





