INFOBOTE 3/16
KfW-konformer Gleichwertigkeitsnachweis
mit DÄMMWERK 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. April 2016 sind neue KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Kraft getreten.
Wenn dabei mit Wärmebrückenzuschlägen < 0,10 W/(m²K) gerechnet werden soll - was sich bei Neubauvorhaben kaum vermeiden lässt - muss ein Gleichwertigkeitsnachweis geführt werden.
DÄMMWERK Bauphysik- und EnEV-Software 2016 bietet dazu eine KfW-konforme, tabellarische Zusammenstellung der relevanten Wärmebrücken und eine automatisierte Auswahl der passenden Vergleichsquerschnitte aus DIN 4108 Bbl.2 oder aus dem KfW-Katalog an. Darauf aufbauend können mit dem "Kurzverfahren" sogar eine Reduzierung des pauschalen Wärmebrückenzuschlags auf Werte zwischen 0,025 und 0,05 W/(m²K) nachgewiesen und die passenden KfW-Formblätter ausgegeben werden. Für Nachweise im Gebäudebestand ist ein erweiterter Nachweis mit pauschalen Zuschlägen zwischen 0,05 und 0,10 W/(m²K) vorgesehen. Dank der mit DÄMMWERK seit Jahren erprobten Möglichkeit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung ist schließlich auch ein detaillierter Nachweis mit realistischen Wärmebrückenverlusten (oft < 0,025 W/(m²K)) kein Problem.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr DÄMMWERK-Software-Team
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